Das Verpackungsgesetz ist ein zentrales, wenn nicht sogar das wichtigste Thema für alle Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen. Es fördert den Umweltschutz und unterstützt gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft, indem es Anforderungen an die Lizensierung, das Recycling und die Entsorgung von Verpackungen nahezu aller stellt. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie über das Verpackungsgesetz wissen müssen und wie Sie es erfolgreich in Ihrem Unternehmen umsetzen können.
Was sind Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes?
Das Verpackungsgesetz (VerpackG) ist eine bzw. die zentrale Rechtsvorschrift zur Regelung des Umgangs mit Verpackungen in Deutschland. Es umfasst eine Vielzahl von Verpackungen, die typischerweise bei Endverbrauchern anfallen – und die auch in privaten Haushalten zu finden sind. Zu den relevanten Verpackungen zählen insbesondere Materialien wie:
- Kartons
- Flaschen
- Dosen
- Folien
Doch auch Umverpackungen, die nicht unmittelbar in Kontakt mit dem Produkt stehen, fallen unter den Geltungsbereich des Gesetzes. Die Definition dieser Verpackungen ist wichtig, um die Verantwortlichkeiten von Herstellern und sogenannten Erstinverkehrbringern klarzustellen. Nicht zuletzt wurde es entworfen, um den gesetzlichen Rahmen für die Abfallvermeidung und -verwertung zu schaffen.
Was sind systembeteiligungspflichtige Verpackungen?
Bei “systembeteiligungspflichtigen” Verpackungen handelt es sich um jene Behältnisse und Umhüllungen, die gemäß den Vorgaben eines dualen Systems lizenziert werden müssen. Dieses System stellt sicher, dass die Verpackungen umweltgerecht
- gesammelt,
- Verarbeitet
- und recycelt werden.
In erster Linie betrifft das Verpackungen, die im Rahmen des privaten Konsums beim Endverbraucher anfallen.
Hersteller oder Inverkehrbringer solcher Verpackungen sind gesetzlich verpflichtet, sich an einem dualen System zu beteiligen. Gemeint ist die Entrichtung von Lizenzierungsgebühren, die direkt in die Finanzierung der Verpackungsentsorgung und -verwertung fließen. Das Ziel dieser Regelung besteht darin, eine umfassende Rücknahme der Verpackungen zu gewährleisten und darüber hinaus die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Welche Verpackungen sind vom Verpackungsgesetz betroffen?
Das Verpackungsgesetz regelt – wie oben bereits angedeutet – die Entsorgung und das Recycling sämtlicher Verpackungen, die im privaten Sektor anfallen. Gemeint sind hier nicht nur private Haushalte, sondern auch Betriebe und Unternehmen. Sowohl Einweg- als auch Mehrwegverpackungen fallen unter dieses Gesetz. Zur Erklärung: Einwegverpackungen sind Produkte, die nach einmaliger Nutzung zur Entsorgung vorgesehen sind, während Mehrwegverpackungen für die mehrfache Verwendung entwickelt worden sind.
Die Maßnahmen des Gesetzes zielen in erster Linie darauf ab, die Menge an Abfällen zu reduzieren und Anreize zur Förderung der Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Hier spielt natürlich die Rückführung von Materialien in den Produktionsprozess eine gewichtige Rolle, um die Ressourcenschonung und ökologische Nachhaltigkeit zu gewährleisten.
Tabelle: Beispiele für Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes
Verpackungstyp | Beispiele |
---|---|
Kartonagen | Versandkartons, Obstkisten |
Glasverpackungen | Flaschen für Getränke, Einmachgläser |
Kunststoffverpackungen | Folien, Blisterverpackungen |
Dosen | Getränkedosen, KOnservendosen |
Umverpackungen | Außenverpackungen, Tragetaschen |
Wen betrifft das Verpackungsgesetz (VerpackG)?
Das Verpackungsgesetz richtet sich primär an Hersteller und Erstinverkehrbringer von Verpackungen. Diese Akteure sind gesetzlich verpflichtet, ihre Verpackungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu registrieren und entsprechend geeignete Lizenzierungsgebühren zu entrichten. Darüber hinaus haben auch Vertreiber von verpackten Waren auch spezifische Pflichten (die wir Ihnen im nächsten Abschnitt genauer erklären).
All diese Prozesse sollen gewährleisten, dass die ganze Bandbreite der Akteure im Verpackungszyklus gegenüber den Umweltstandards rechenschaftspflichtig sind und zur Reduzierung von Verpackungsabfällen beitragen.
Welche Pflichten haben Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von Verpackungen?
Hersteller und Erstinverkehrbringer von Verpackungen müssen eine ganze Reihe an gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Zunächst sind sie verpflichtet, ihre Verpackungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister zu registrieren. Das heißt, sie müssen detaillierte Angaben zur Art und Menge der Verpackungen machen, die sie in Umlauf gebracht haben.
Darüber hinaus müssen diese Akteure sicherstellen, dass ihre Verpackungen den Anforderungen des Verpackungsgesetzes entsprechen – und sie müssen zudem die entsprechenden Lizenzierungsgebühren zahlen. Die Registrierung und die Lizenzierung stellen essenzielle Schritte dar, um der Verantwortung der Betriebe hinsichtlich der Abfallvermeidung und Ressourcenschonung gerecht zu werden.
Welche Verpackungen müssen bei LUCID gemeldet werden?
Die LUCID-Datenbank spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Verpackungsgesetzes. Bei LUCID müssen nämlich alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen gemeldet werden. Diese Meldepflicht hat das Ziel, die im Umlauf befindlichen Verpackungsmengen transparent zu machen und eine gerechte Verteilung der Kosten für das Recycling zu gewährleisten. Die Meldung aller relevanten Verpackungen ermöglicht eine präzise Analyse der Abfallströme und trägt zur effektiven Planung der Recyclingprozesse bei.
Wann muss ich meine Verpackung lizenzieren?
Für Unternehmen ist die Antwort auf diese Frage äußerst wichtig. Die Lizenzierung muss nämlich vor dem erstmaligen Inverkehrbringen der jeweiligen Verpackung erfolgen. Denn allein die Hersteller und Erstinverkehrbringer sind dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen registriert und lizenziert sind, um den gesetzlichen Anforderungen wirklich zu entsprechen.
Die fristgerechte Lizenzierung ist der entscheidende Punkt, um mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden (siehe nächster Abschnitt unter Sanktionen) und sicherzustellen, dass die Verpackungen auch so behandelt werden, wie es den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Wie wird das Verpackungsgesetz kontrolliert?
Die Einhaltung des Verpackungsgesetzes wird durch diverse Mechanismen überwacht. Damit sind sowohl Stichprobenkontrollen bei Unternehmen gemeint als auch die Überprüfung der gemeldeten Daten in den Registern. Diese Maßnahmen dienen der Sicherstellung, dass alle Akteure im Verpackungskreislauf ihren Verpflichtungen nachkommen und dass sie die gesetzlichen Standards auch erfüllen.
Verstoßen Unternehmen gegen das Gesetz, so begehen sie eine Ordnungswidrigkeit; in diesem Fall drohen ihnen Sanktionen. In der Regel handelt es sich dabei um die schon erwähnten Bußgelder - bis zu 100.000 Euro bei nicht erfolgter Registrierung. Bis zu 200.000 Euro müssen jene Firmen entrichten, die sich nicht an dem dualen System beteiligen. Diese Mittel wirken tatsächlich als effektive Instrumente zur Durchsetzung der Vorschriften.
Gleichzeitig soll damit ein erhöhter und verantwortungsbewusster Umgang mit Verpackungen gefördert werden
Fazit
Alles in allem stellt das Verpackungsgesetz einen wesentlichen und elementaren Bestandteil der deutschen Abfallwirtschaft dar und es spielt nicht zuletzt eine zentrale Rolle bei der Förderung der Kreislaufwirtschaft. Von enormer Bedeutung ist außerdem, dass alle Betroffenen ihre Pflichten kennen und einhalten, um die durch das Gesetz vorgegebenen Umweltziele zu erreichen.